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Was ist Alleinarbeit?
Laut Definition der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) liegt Alleinarbeit vor, wenn Personen allein, außerhalb von Ruf- und Sichtweite zu anderen Personen, tätig sind und dabei nicht jederzeit Hilfe herbeirufen können.
Typische Beispiele sind: Nachtwachen, Reinigungsarbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit, Arbeiten in großen Lagerhallen, in Schächten, größeren Behältern oder in abgeschlossenen Werkstätten.
Rechtliche Grundlagen und Pflichten Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen, ob Alleinarbeit bei der konkreten Tätigkeit zulässig ist. Dies geschieht durch eine Gefährdungsbeurteilung. Dabei müssen u. a. folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Bestehende Gefahren durch die Tätigkeit (z. B. Maschinen, Chemikalien, Absturzrisiko)
- Schwere möglicher Unfälle
- Dauer und Zeitpunkt der Alleinarbeit (z. B. nachts)
- Qualifikation und Erfahrung der allein arbeitenden Person
Relevante Vorschriften und Regeln
- DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“
- DGUV Information 112-139 „Alleinarbeit – Maßnahmen und Hilfen für die Praxis“
- Branchenspezifische Vorschriften (z. B. Bau, Forst, Chemie)
Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden?
Wenn Alleinarbeit erlaubt ist, sind angemessene Schutzmaßnahmen erforderlich. Diese können technischer, organisatorischer oder personeller Art sein:
Technische Maßnahmen:
- Personen-Notsignal-Anlagen (z. B. mit Totmannschalter oder Notruftaste)
- Telefon oder Funkgerät mit Notruffunktion
- Videoüberwachung (nur unter Beachtung des Datenschutzes)
Organisatorische Maßnahmen:
- Regelmäßige Meldepflichten (z. B. telefonische Check-ins)
- Einsatz von Kontrollroutinen oder Bereitschaftsdienst
- Begrenzung der Dauer der Alleinarbeit
Personelle Maßnahmen:
- Auswahl geeigneter und geschulter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Einweisung in Gefahren und Notfallmaßnahmen
- Erste-Hilfe-Kenntnisse
Wann ist Alleinarbeit nicht erlaubt?
In bestimmten Fällen ist Alleinarbeit nicht zulässig oder nur unter sehr strengen Auflagen. Dazu zählen:
- Arbeiten mit hohem Unfallrisiko (z. B. Absturzgefahr, Umgang mit Gefahrstoffen)
- Arbeiten in engen Räumen wie Schächten, Silos oder Tanks – diese erfordern meist ein Sicherungsteam
- Tätigkeiten mit erhöhter Gewaltgefahr oder psychischer Belastung, z. B. Nachtkassen oder Geldtransporte
Beispiel: Nachtwache in einer Pflegeeinrichtung
Eine Nachtwache darf allein arbeiten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es besteht eine funktionierende Notrufmöglichkeit (z. B. Hausnotruf, Funkgerät)
- Es gibt regelmäßige Kontrollmeldungen oder ein automatisiertes Überwachungssystem
- Eine zweite Person ist im Notfall erreichbar (z. B. Rufbereitschaft)
- Die Nachtwache ist entsprechend geschult und vorbereitet
Fazit
Alleinarbeit ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nur dann, wenn die damit verbundenen Risiken beherrscht werden können. Der Arbeitgeber muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der allein arbeitenden Person zu gewährleisten.
Folgende Produkte bietet OPTRO zur Absicherung für gefährliche Alleinarbeiten an:
Stationäre Absicherung:

Personen-Notsignal-Anlage vom Typ OPTRO-21C, bei erhöhter bzw. kritischer Gefährdung einsetzbar, geprüft und zertifiziert nach DIN VDE V 0825-1 von der DGUV-Test in Dresden.
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Personen-Notsignal-System vom Typ Economy-21C, für geringe Gefährdung, einsetzbar gemäß DGUV Regel 112-139 und DGUV Vorschrift 1.
Kostengünstiges PNA-Einstiegsmodell für den Einsatz in kleineren Betriebsbereichen mit modularer Erweiterbarkeit und Aufwärtskompatibilität auf das zertifizierte System.
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- Einfache Integration in bestehende OPTRO Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), modular erweiterbar
Absicherung bzw. Integration von gehörlosen Personen:

OPTRO Messenger:
Das Messenger-System schafft mit moderner Funk-Kommunikationstechnik Verbindungen, auch wenn kein Blickkontakt gegeben ist. Schnelle Funk-Kommunikation mit vorprogrammierten Texten, die am PC kinderleicht konfiguriert werden können. Einfache und schnelle Bedienbarkeit der Pager. Der Eingang von Alarmen oder Nachrichten wird mittels starker Vibration angezeigt.
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OPTRO Evakuierungssystem:
Das OPTRO Evakuierungssystem ermöglicht die Weiterleitung von jeglichen Alarmen von vorhandenen Gefahrenmeldeanlagen. Durch die Nutzung von visuellen Signalen, Vibrationen und Textnachrichten an die Alarmempfänger werden alle gehörlosen Personen rechtzeitig gewarnt und können sich so schnell in Sicherheit bringen.
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