Die DGUV Regel 112-139 behandelt nicht nur Atemschutzgeräte, sondern auch den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), die speziell für den Arbeitsschutz in gefährlichen Arbeitsbereichen entwickelt wurden. Diese Anlagen dienen dazu, bei einem Notfall (z. B. bei Bewusstlosigkeit oder einem Unfall) automatisch oder manuell einen Alarm auszulösen, um Hilfe zu holen.

Mit den geprüften und zertifizierten Personen-Notsignal-Systemen von OPTRO sind Sie auf der sicheren Seite. Über dreißig Jahre Erfahrung auf dem Gebiet der Notsignal-Technik machen OPTRO zu einem wertvollen Partner – wir helfen Ihnen gerne dabei, den Schutz Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu stärken.

Schon bei der Erarbeitung der DGUV Regel 112-139 (ehemals ZH1 217) haben unsere Ingenieure in dem zuständigen Arbeitskreis / PNA maßgeblich mitgewirkt. So sind die zertifizierten Funk-Systeme von OPTRO eine geeignete technische Maßnahme, die Alleinarbeit zu überwachen, so dass der Fokus gänzlich auf die Tätigkeit gelegt werden kann.

OPTRO Personen-Notsignal-Anlagen sind modular aufgebaut und können jederzeit auf neue Anforderungen angepasst werden; sei es bei geringer, erhöhter oder bei kritischer Gefährdung.

Hier sind die wichtigsten Punkte zu Personen-Notsignal-Anlagen in der DGUV Regel 112-139:

  1. Einsatzbereich von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA):

Personen-Notsignal-Anlagen kommen in Bereichen zum Einsatz, in denen Beschäftigte allein oder unter gefährlichen Bedingungen arbeiten. Beispiele hierfür sind:

  • Arbeiten in beengten Räumen
  • Arbeiten in großer Höhe
  • Arbeiten mit toxischen Stoffen oder anderen Gefahrenquellen
  • Arbeiten unter Sauerstoffmangel oder Atemschutz

Die DGUV Regel 112-139 gibt klare Vorgaben, wann und wie PNA eingesetzt werden müssen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

  1. Funktion von Personen-Notsignal-Anlagen:

Personen-Notsignal-Anlagen sind technische Systeme, die Alarm auslösen, wenn die betroffene Person in Not gerät, beispielsweise:

  • Bei Bewegungsunfähigkeit oder Bewusstlosigkeit (automatische Erkennung, z. B. durch einen Lage- oder Bewegungssensor à willensunabhängiger Alarm)
  • Zusätzlich bei OPTRO verfügbar: Wassersensor (z.B. für den Einsatz in Kläranlagen), Epilepsiesensor
  • Manuell durch den Benutzer, wenn er sich in einer Notsituation befindet à willensabhängiger Alarm 
  1. Anforderungen an Personen-Notsignal-Anlagen:

Die Regel beschreibt, welche Anforderungen PNA erfüllen müssen, um den Schutz der Arbeitnehmer sicherzustellen:

  • Die Anlagen müssen zuverlässig arbeiten und in der Lage sein, im Notfall schnell eine externe Stelle (z. B. Leitstelle oder Rettungsdienst) zu alarmieren. Notsignal-Systeme von OPTRO verfügen über eine permanente Systemkontrolle inkl. Funkstreckenüberwachung, so dass eventuelle Störungen direkt aufgezeigt werden und entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
  • Sie müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, um ihre Funktionstüchtigkeit sicherzustellen.
  • Es muss eine klare Kommunikationsstruktur geben, um sicherzustellen, dass im Notfall schnell reagiert werden kann.
  1. Schulung und Eignung der Benutzer:

Beschäftigte, die Personen-Notsignal-Anlagen nutzen, müssen entsprechend geschult werden, um die Geräte korrekt zu bedienen und im Ernstfall die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Die Regel sieht außerdem vor, dass die körperliche und gesundheitliche Eignung der Nutzer regelmäßig überprüft wird, insbesondere in gefährlichen Arbeitsumgebungen.

  1. Organisatorische Maßnahmen:

Unternehmen müssen organisatorische Maßnahmen ergreifen, um den effektiven Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Erstellung von Notfallplänen, in denen festgelegt wird, wie auf einen ausgelösten Alarm reagiert werden soll.

  1. Gefährdungsbeurteilung:

Vor dem Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um festzustellen, ob und welche Art von PNA erforderlich ist. Dies hängt von der Art der Arbeit und den spezifischen Risiken ab.

Zusammengefasst stellt die DGUV Regel 112-139 sicher, dass Personen-Notsignal-Anlagen korrekt ausgewählt, eingesetzt und gewartet werden, um die Sicherheit von Beschäftigten zu gewährleisten, die unter gefährlichen oder isolierten Bedingungen arbeiten.

Die DGUV Regel 112-139 gibt allgemeine Vorgaben zur Verwendung von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), enthält jedoch keine detaillierten Anforderungen zur Zertifizierung dieser Anlagen. Allerdings wird der Einsatz von zertifizierten und normgerechten Personen-Notsignal-Anlagen empfohlen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Zertifizierung solcher Anlagen erfolgt in der Regel auf Basis von einschlägigen DIN- und VDE-Normen, die sicherstellen, dass die PNA den spezifischen Anforderungen im Arbeitsschutz entsprechen.

Zertifizierung von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)

Für die Zertifizierung von Personen-Notsignal-Anlagen sind vor allem folgende Punkte relevant:

  1. DIN VDE V 0825-11

Die Norm DIN VDE V 0825-11 beschreibt die Anforderungen an Personen-Notsignal-Anlagen, die speziell für Arbeitsplätze verwendet werden, an denen Alleinarbeit oder Arbeiten unter gefährlichen Bedingungen durchgeführt werden. Diese Norm legt die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen für die PNA fest, damit sie im Notfall zuverlässig funktionieren.

Die Norm beinhaltet folgende Aspekte:

  • Technische Anforderungen: Anforderungen an die Hardware, um Bewegungsunfähigkeit, Sturz oder andere Notlagen zu erkennen.
  • Alarmierungsfunktion: Festlegung von automatischen oder manuellen Alarmfunktionen sowie deren Reichweite und Zuverlässigkeit.
  • Kommunikationsfunktion: PNA müssen in der Lage sein, eine stabile Verbindung zu einer Leitstelle oder anderen Sicherheitsorganen herzustellen.
  • Sicherheitsanforderungen: Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit der Anlage, insbesondere in kritischen Notfallsituationen.
  1. CE-Kennzeichnung

Personen-Notsignal-Anlagen müssen, wie viele technische Geräte in der EU, eine CE-Kennzeichnung aufweisen, was bedeutet, dass sie den Anforderungen der Europäischen Union hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz entsprechen. Die CE-Kennzeichnung basiert auf der Einhaltung der relevanten Richtlinien und Normen (wie der oben genannten DIN VDE V 0825-11). 

  1. Zertifizierungsstellen

Die Zertifizierung von PNA erfolgt durch benannte Prüfstellen, die sicherstellen, dass die Anlagen die Normen und Richtlinien einhalten. Dies können anerkannte Organisationen wie der TÜV, die DEKRA oder andere zertifizierte Prüf- und Zertifizierungsstellen sein. 

  1. Zertifizierung von Service und Wartung

Nicht nur die PNA selbst müssen zertifiziert sein, sondern auch der Service und die regelmäßige Wartung der Anlagen müssen fachgerecht durchgeführt werden. Regelmäßige Prüfungen durch zertifizierte Fachkräfte stellen sicher, dass die PNA jederzeit funktionsfähig sind. Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden, um die Betriebsbereitschaft nachzuweisen.

  1. Einhaltung der DGUV Vorgaben

Auch wenn die DGUV Regel 112-139 keine direkte Zertifizierung vorschreibt, gibt sie vor, dass die Anlagen nach geltenden Normen und Regeln installiert, verwendet und gewartet werden müssen. Arbeitgeber sind in der Pflicht, zertifizierte Anlagen einzusetzen und sicherzustellen, dass diese den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Alle Notsignal-Systeme von OPTRO sind gemäß der DGUV Regel 112-139 entwickelt und produziert, und können damit rechtssicher eingesetzt werden.

Zusammenfassung:

Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), die gemäß der DGUV Regel 112-139 eingesetzt werden, sollten nach relevanten Normen wie der DIN VDE V 0825-11 zertifiziert sein. Diese Norm stellt sicher, dass die Anlagen die technischen Anforderungen und Sicherheitsstandards erfüllen. Die Zertifizierung erfolgt in der Regel durch Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA, die die Einhaltung der Normen überprüfen und sicherstellen. Zusätzlich müssen PNA regelmäßig gewartet und geprüft werden, um die Zertifizierung aufrechtzuerhalten und die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.