Evakuierungssysteme für Gehörlose bei Gefahren
Recht auf Rettung
Gehörlose hören Alarmsirenen nicht. Und im Notfall? Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schreibt vor, dass Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen im Arbeitsleben nicht benachteiligt werden dürfen. Das schließt die sichere Warnung mit Hilfe technischer Einrichtungen ein, wenn ein Gebäude evakuiert werden muss. Denken Sie an Feuer, Gasalarm, Chemie-Unfall oder CO2-Alarm. Mit dem Messenger-Evakuierungssystem sind Ihre gehörlosen Kollegen – und Sie! – auf der sicheren Seite.
Evakuierung
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